Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Fahren mit Anhänger: Das müssen Sie wissen

15.07.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

B, BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige? Als Besitzer eines EU-Führerscheins Anhänger anzukoppeln, kann schnell Kopfzerbrechen verursachen. Denn die Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Dabei heißt es rechnen: Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen höchstens 3,5 t betragen. „Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich sonst strafbar machen“, weiß Klaus Hegemann von der Die Fahrschule am Südbahnhof zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Wer auf Nummer Sicher gehen will, hat die Qual der Wahl, denn seit 2013 gibt es zwei Anhänger-Klassen. Fahrlehrer Klaus Hegemann erklärt den Unterschied: „Mit einer herkömmlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie an Ihren PKW jeden Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t ankoppeln. Mit der neuen Klasse B96 darf Ihr Gespann insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 4,25 t haben. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer Klaus Hegemann. „Um eine Fahrerlaubnis der Klasse BE zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei B96 entfällt die praktische Prüfung und man muss lediglich sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Für Ihre Entscheidung sollten Sie allerdings nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Klaus Hegemann, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Klaus Hegemann Interessenten gern telefonisch unter 069-612629 oder direkt in der Fahrschule: Die Fahrschule am Südbahnhof, Brückenstr. 70, 60594 Frankfurt.

Mehr erfahren >

Traumjob mit Verantwortung

15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Beruf und Berufung liegen für Fahrlehrer dicht beieinander Wer hat Vorfahrt, wie berechnet sich der Bremsweg eines Pkws und was tun, wenn der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt? Viele glauben, dass der Beruf des Fahrlehrers sich größtenteils darin erschöpft, Fragen wie diese zu beantworten – und ab und zu den Schülern ins Lenkrad zu greifen. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Hauptaufgabe eines Fahrlehrers ist, die Schüler zu sicheren Fahrern zu machen“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Und dazu reicht es nicht aus, ihnen theoretisches Wissen vorzusetzen.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer, neben der fachlichen Kompetenz, vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. „Gerade junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus“, weiß #userInhaber#. „Ein gutes Verhältnis zu den Schülern ist daher ganz wichtig. Nur wenn wir sie erreichen, können wir ihnen bewusst machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr im schlimmsten Fall das Leben anderer – und ihr eigenes – zerstören können.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen. Die Kosten für die Ausbildung liegen normalerweise zwischen 6.000 und 7.000 Euro. „Eine Investition, die sich lohnt, wenn man in einem sozialen Beruf mit Zukunft arbeiten will. Zudem kann Meister-Bafög beantragt werden“, erklärt der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. Fragen zur Fahrlehrerausbildung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Niedriges Konto – sichere Zukunft

15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Auch nach der Reform können Punkte in Flensburg abgebaut werden Bei acht ist Schluss: Die Reform des Verkehrszentralregisters hat den Punktestand, der zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, stark nach unten verschoben. Auch wenn seit dem ersten Mai insgesamt weniger Punkte vergeben werden, sollte man deshalb rechtzeitig die Notbremse ziehen, wenn das Konto steigt. „Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten können Sie durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und ersetzt das bisherige Aufbauseminar plus verkehrspsychologische Beratung. „Der verkehrspädagogische Teil wird von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt und an die individuellen Verstöße der Teilnehmer angepasst“, erläutert #userInhaber#. „Den zweiten Teil übernehmen Verkehrspsychologen. Sie zeigen den Teilnehmern, wie sie ihr persönliches riskantes Fahrverhalten ändern können.“ Beide Teile umfassen jeweils zwei Module von 90 bzw. 75 Minuten. „Zeit, die man rechtzeitig investieren sollte“, rät Fahrlehrer #userInhaber#, „denn haben Sie erst einmal 6 Punkte erreicht, können Sie diese nicht mehr abbauen. Außerdem lässt sich das Konto nur alle fünf Jahre um einen Punkt reduzieren. Deshalb ist es nicht verkehrt, schon beim ersten Punkt in Flensburg ein Fahreignungsseminar zu besuchen.“ Und was passiert, wenn das Punktekonto bereits prall gefüllt ist? „Auch eine Teilnahme bei 6 oder 7 Punkten ist sehr sinnvoll und kann sich bei einer Gerichtsverhandlung manchmal strafmildernd auswirken. Zwar verringert sich durch die Teilnahme der Kontostand nicht mehr, aber mit einem veränderten Fahrverhalten können Sie weitere Punkte eventuell vermeiden.“ Die #userName# bietet den verkehrspädagogischen Teil des Seminars regelmäßig für Gruppen und Einzelpersonen an. Auf Wunsch wird auch die Teilnahme am verkehrspsychologischen Teil organisiert. Fragen beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#,#userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

NEWSLETTER

Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!

Jetzt Newsletter abonnieren