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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Corona führt zu Verzögerungen in der Führerscheinausbildung

15.11.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Viele Fahrschüler zeigen sich frustriert hinsichtlich der mangelnden Kapazitäten in den Ausbildungs- und Prüfbetrieben. Zwar sind die Fahrschulen im Unterschied zum Frühjahr von den jüngsten Corona-Maßnahmen ausgeschlossen, doch die Branche laboriert noch immer an den Folgen des ersten Lockdowns. Angesichts des seit Wochen rasant ansteigenden Infektionsgeschehens gelten deutschlandweit zunächst für den gesamten November erneut erhebliche Einschränkungen. Restaurants, Kinos, Sport- und Kulturbetriebe bleiben geschlossen, viele Unternehmen können den Betrieb nur in stark reduzierter Form aufrechterhalten. Im Unterschied zum Frühjahr sind Fahrschulen nicht unmittelbar von den erlassenen Maßnahmen betroffen. Kein Wunder also, dass viele Fahrschüler in Anbetracht von Kontaktsperren und des Wegfalls von Freizeitangeboten die Gelegenheit nutzen und zumindest ihre Führerscheinausbildung zügig vorantreiben möchten. Doch die Fahrschulen können der rapide steigenden Nachfrage kaum noch gerecht werden. Klaus Hegemann von der Fahrschule Hegemann GmbH kann die Frustration seitens Fahrschülern und Eltern angesichts schleppender Terminvergaben gut nachvollziehen: „Auch uns schmerzt es immens, unserem eigentlichen Auftrag einer kompakten und flexiblen Ausbildung zurzeit nur bedingt nachkommen zu können. So sehr wir um möglichst reibungslose Abläufe unter diesen Umständen bemüht sind, können wir den Ausbildungsbetrieb bei hinreichendem Gesundheitsschutz nur eingeschränkt aufrechterhalten.“ Die Gründe und Ursachen dafür sind vielfältig. Zum einen leiden nahezu alle Fahrschulen in Deutschland noch immer unter den Nachwirkungen des ersten Lockdowns: Als nicht systemrelevant eingestuft und von Politik und Verwaltung weitestgehend im Stich gelassen, wurde der Betrieb von Mitte März bis Anfang Juni vollständig eingestellt, nicht einmal die Büros durften besetzt werden. Der sich im Frühjahr gebildete Rückstau hält bis heute an, viele der sich damals in Ausbildung befindlichen Fahrschüler haben nach der Zwangspause zusätzliche Fahrstunden zur Auffrischung in Anspruch genommen. Gleichzeitig hat die Entwicklung konformer Abstands- und Hygienekonzepte in den Fahrschulen Kräfte gebunden – mit teils ernüchternden Ergebnissen: „Unter Einhaltung geltender Bestimmungen schrumpft die im Theorieunterricht zulässige Schülerzahl um bis zu 50 % des normalen Niveaus,“ sagt Klaus Hegemann. Und auch in der Praxis erfordert Corona teils erhebliche Abstriche: „Da ist zum einen der Personalausfall durch jene Fahrlehrer, die Teil der Risikogruppe sind und ihrer Arbeit aktuell nicht nachgehen können. Zum anderen müssen wir unsere Autos nach jeder Fahrstunde gründlich lüften und desinfizieren, was vor allem Zeit kostet.“ Die Mitarbeiter in den staatlichen Prüfstellen stehen indes vor denselben Herausforderungen: Personelle Engpässe, Hygienevorschriften und fehlende Planungssicherheit führen auch hier zu einer Verzögerung in den Abläufen, stellenweise war die geordnete Vergabe von Prüfungsterminen kaum noch möglich. Klaus Hegemann ist angesichts der angespannten Situation dennoch um Zuversicht bemüht: „Auch wenn es zuweilen schwerfällt, Gesundheit hat nun einmal uneingeschränkt Vorfahrt! Wir bitten deshalb um Geduld und Verständnis, und hoffen, gemeinsam mit unseren Fahranfängern schon bald wieder voll durchstarten zu können.“

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Sicherheitsrelevantes Zubehör im Auto

15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Der Blick in den Innenraum eines Autos erlaubt nicht selten Rückschlüsse über dessen Besitzer. Ähnlich wie bei Rucksack, Akten- oder Handtasche entwickeln Menschen mit der Zeit eine eigene Vorstellung, welche Ausstattung unterwegs von Nöten ist. Während der eine regelmäßig den halben Hausrat transportiert, richten sich der andere auf der Fahrt eher spartanisch ein. Zumindest der Gesetzgeber macht verbindliche und allgemeingültige Vorgaben, welche sicherheitsrelevanten Gegenstände auf deutschen Straßen zwingend mitzuführen sind. „Die Straßenverkehrsordnung nennt mit Warndreieck, Warnweste und Verbandsmaterial zunächst drei unverzichtbare Begleiter“, sagt #userInhaber#, von Berufswegen auch mit deren Funktionsweise eingehend vertraut. „Dieses Dreigespann soll die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“ Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. „Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie sich unbedingt am rechten Fahrbahnrand bewegen, wenn möglich hinter der Leitplanke, und dieses gut sichtbar vor dem Körper tragen“, so #userInhaber#. Die geeignete Entfernung zur Unfallstelle ergibt sich laut dem Fahrprofi dabei vor allem aus den örtlichen Gegebenheiten. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland tatsächlich erst seit 2014 Pflicht. „Achten Sie beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste darauf, dass diese dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, eine entsprechende Angabe findet sich in der Regel im Wäscheschild.“ Da das signalfarbene Kleidungsstück schon beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen ist, rät #userInhaber# dazu, dieses nicht im Kofferraum, sondern griffbereit unter einem Sitz oder in der Seitenfläche einer Tür aufzubewahren. Um im Ernstfall medizinische Erstversorgung leisten zu können, empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Koffer mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Verbandsmaterial, um bis zum Eintreffen der Sanitäter Wunden zu versorgen. „Einzelne Komponenten wie Mullbinden und Kompressen sind nur bedingt haltbar, kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Verfallsdatum“, weiß #userInhaber#. Wer bei einer Verkehrskontrolle die erforderliche Ausstattung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Fall von Warndreieck und -weste kostet dies je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. #userInhaber# appelliert indes, das verhältnismäßig geringe Strafmaß nicht zum Anlass für Fahrlässigkeit zu nehmen: „Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern gerecht und sparen Sie nicht an dem nötigen Sicherheitszubehör. Im Ernstfall kann dieses Equipment und das Wissen um dessen Handhabung Leben retten!“ Weitere Auskünfte zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder nach Vereinbarung direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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